Häufige Fragen zum IVF-Fonds

Der IVF-Fonds unterstützt Paare finanziell bei Ihrer Kinderwunschreise, sodass nur noch ein 30%iger Selbstbehalt zu bezahlen ist.
Ihre Ansprechpersonen für alle Fragen zum IVF-Fonds sind Frau Elaine Obruca, Mphil. und Frau Janine Filipp - Sie erreichen sie per E-Mail unter: office@kinderwunschzentrum.at

Seit 1. Jänner 2000 ist das IVF-Fonds Gesetz, mit dem ein Fonds zur Finanzierung der In-vitro-Fertilisation eingerichtet wird, in Kraft. Der IVF-Fonds besteht beim Bundesministerium für Gesundheit. Die Mittel des IVF-Fonds werden aufgebracht durch Überweisungen aus dem Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen, der gesetzlichen Krankenversicherungsträger, der Krankenfürsorgeeinrichtungen und der privaten Versicherungsunternehmen. Vom Fonds werden bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen 70% der Kosten für Maßnahmen der In-vitro-Fertilisation (IVF) grundsätzlich für höchstens vier IVF-Versuche getragen. Dies führt zu einer finanziellen Entlastung von betroffenen Kinderwunschpaaren, da nur mehr ein Selbstbehalt in der Höhe von 30% der Kosten vom betroffenen Paar zu übernehmen ist.

Ein Anspruch besteht auf höchstens vier IVF-Versuche pro Paar und pro erzielter Schwangerschaft.
Dies ist so zu verstehen: nach jeder Geburt, aber auch nach bestätigter Eileiterschwangerschaft oder wenn es leider zu einer Fehlgeburt nach der 8. Schwangerschaftswoche kommt, nachdem schon die Herzaktion des Kindes nachgewiesen wurde, besteht wieder Anspruch auf vier weitere IVF Versuche.

Der IVF-Fonds übernimmt bei Vorliegen der genannten Voraussetzungen 70% der Behandlungs- und Medikamentenkosten. Die restlichen 30% der Behandlungs- und Medikamentenkosten hat das Paar selbst zu bezahlen. Die Höhe des Selbstbehalts beträgt ca. € 1000.- inklusive Medikamentenkosten und ist abhängig vom Alter der Patientin und der Art der Behandlung. Eventuelle Mehrkosten können für Vollnarkose und Hodenpunktionen und sowie für die Anwendung spezieller Methoden auftreten.

Nicht-medizinische Voraussetzungen:

Diese Kriterien müssen alle erfüllt werden!

  • Die Frau darf nicht älter als 40 Jahre sein. (Stichtag: 40. Geburtstag)
    Der Mann / die Partnerin darf nicht älter als 50 Jahre sein. (Stichtag: 50. Geburtstag)
  • Das Paar muss in aufrechter Ehe, eingetragener Partnerschaft oder in eheähnlicher Lebensgemeinschaft leben.
  • Beide Partner müssen in Österreich aufrecht krankenversichert sein.
  • Mindestens 1 Partner muss einen Hauptwohnsitz in Österreich haben.
  • Beide müssen Österreicher oder EU-Bürger sein, bzw. eine gültige Aufenthaltsbewilligung vorweisen.

Medizinische Voraussetzungen:

Es muss mindestens 1 Kriterium erfüllt werden!

  • Funktionsuntüchtigkeit der Eileiter (Tubenverschluss)
  • operativ nachgewiesene Endometriose
  • Hormonstörung PCO-Syndrom
  • männliche Unfruchtbarkeit (Pathospermie)

Die Fonds-Anmeldung wird von unseren IVF-Fonds beauftragten Mitarbeiterinnen im Kinderwunschzentrum erledigt.
In der Checkliste zur Anmeldung beim IVF-Fonds finden sind Sie alle nötigen Dokumente und Unterlagen aufgelistet, die noch vor Versuchsbeginn bei uns im Kinderwunschzentrum vorliegend sein müssen. Eine Anmeldung kann erst dann durchgeführt werden, wenn alle Unterlagen vollständig sind!

Binnen 3 Monaten muss das Ergebnis eines Versuchs bzw. eine allfällige Geburt an das Kinderwunschzentrum gemeldet werden. Der Meldung ist ein Nachweis anzuschließen, ob der Versuch zu einer Schwangerschaft, vorzeitigem Schwangerschaftsende oder einer Geburt geführt hat.

ACHTUNG: Wenn diese Meldung nicht erbracht wird, ist dem IVF-Fonds der von diesem bezahlte Kostenanteil zurückzuerstatten!