Samen- oder Eizellspende
In manchen Fällen ist für die Erfüllung eines Kinderwunsches eine Samen- oder Eizellspende nötig.
Die Entstehung eines neuen Lebens ist ein kleines Wunder, das mit viel Verantwortung verbunden ist.
Wir investieren sehr viel Zeit und Sorgfalt, um geeignete Spender und Spenderinnen auszuwählen.
Die Entstehung eines neuen Lebens ist ein kleines Wunder, das mit viel Verantwortung verbunden ist.
Wir investieren sehr viel Zeit und Sorgfalt, um geeignete Spenderinnen und Spender auszuwählen.
- keine Bildung von Samenzellen im Hoden (z.B. durch angeborene Störung, bösartige Erkrankung oder Chemotherapie/ Bestrahlung)
- die Funktion des Eierstocks bzw. die Eizellreserve ist altersbedingt bereits erloschen
- beide Eierstöcke wurden frühzeitig entfernt (z.B. durch eine bösartige Erkrankung)
Eizellspende:
Die Eizellspende ist seit Februar 2015 in Österreich gesetzlich zugelassen – jedoch leider mit großen Einschränkungen. Dadurch ist eine Spende nur unter folgenden Voraussetzungen möglich:
Bei einer Behandlung mit Eizellspende in Österreich darf die Empfängerin nicht älter als 45 Jahre sein und es muss einer der oben genannten medizinischen Gründe vorliegen. Die Spenderin darf nicht älter als 30 Jahre sein und es darf keine Aufwandsentschädigung bezahlt werden, lediglich Barauslagen für z.B. Zugtickets oder Taxirechnungen. Wir haben aufgrund dieser Einschränkungen im Kinderwunschzentrum keine Spenderinnenbank aufgebaut. Wenn Sie jedoch selbst eine Spenderin (z.B. Bekannte, Verwandte) mitbringen, können Sie eine Behandlung mit Eizellspende starten. In allen anderen Fällen ist eine Behandlung in unserem Partnerinstitut UNICA in Brünn (Tschechien), in dem bereits jahrelang routiniert Eizellspenden durchgeführt werden, möglich.
Zur Regelung der Elternschaft muss bei Verwendung von Eizellen einer dritten Person ein Notariatsakt erstellt werden. Jedes durch eine Spende entstandene Kind darf ab dem 14. Lebensjahr Kenntnis über die Identität der Spenderin erhalten.
Samenspende:
Heterosexuelle und lesbische Paare dürfen in Österreich eine Samenspende, sowohl für die Insemination als auch eine künstliche Befruchtung in Anspruch nehmen.
Zur Regelung der Elternschaft muss bei Verwendung von Samenzellen einer dritten Person ein Notariatsakt erstellt werden. Jedes durch eine Spende entstandene Kind darf ab dem 14. Lebensjahr Kenntnis über die Identität des Spenders erhalten.
Eine Samenspende ist oft der letzte Ausweg für ein kinderloses Paar, doch noch schwanger zu werden. Samen zu spenden ist eine verantwortungsvolle, seriöse Aufgabe, die Zuverlässigkeit und Ernsthaftigkeit erfordert. Bitte nehmen Sie sich ausreichend Zeit, um sich zu informieren und Ihre Beweggründe für eine Bewerbung als Samenspender zu reflektieren.
Voraussetzungen für eine Samenspende:
- zwischen 18-35 Jahre alt
- abgeschlossene bzw. laufende Ausbildung
- keine Infektionskrankheiten
- keine Erbkrankheiten in der Familie
- (weltweit) bei keinem anderen Samenspendeprogramm aktiv
Laut österreichischem Fortpflanzungsmedizingesetz darf eine Samenspende nicht bezahlt werden. Wir können Ihnen jedoch bei erfolgreicher Aufnahme einen Auslagenersatz von bis zu € 1000,- anbieten.
Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, einen Wunschspender aus dem Bekannten- oder Verwandtenkreis mitzubringen. Dieser Spender wird exklusiv für Ihre Behandlung verwendet, weshalb Sie auch alle Kosten für die Abklärung dieses Spenders tragen.
Bei der Auswahl eines Wunschsamenspenders gilt es zu beachten, dass ab dem 35. Lebensjahr eines Mannes das Ausmaß an DNA-Schäden in den Samenzellen ansteigt. Dadurch kann es zu verminderter Fruchtbarkeit und einer erhöhten Fehlgeburtenrate kommen. Aus diesem Grund empfehlen wir bei Samenspendern eine Altersgrenze von höchstens 35 Jahren.
Eine Eizellspende ist oft der letzte Ausweg für ein kinderloses Paar, doch noch schwanger zu werden. Eizellen zu spenden, ist eine verantwortungsvolle, seriöse Aufgabe, die Zuverlässigkeit und Ernsthaftigkeit erfordert. Bitte nehmen Sie sich ausreichend Zeit, um sich zu informieren und Ihre Beweggründe für das Spenden Ihrer Eizellen zu reflektieren. Die Gesetzeslage in Österreich verbietet die Vermittlung von Eizellen an Empfängerinnen durch ein Kinderwunschzentrum, weshalb wir keine Spenderinnen aufnehmen. Wenn Sie jedoch bereits in Kontakt mit einer potentiellen Empfängerin stehen und mit dieser gemeinsam zu einer Beratung ins Kinderwunschzentrum kommen, kann eine Behandlung mit Eizellspende gestartet werden.
Voraussetzungen für eine Bekanntenspende:
- zwischen 18 und 29 Jahre alt
- keine Infektionskrankheiten
- keine eingeschränkte Fruchtbarkeit (normale Eizellreserve vorhanden und bestätigt)
- Sie sind bereits mit der Empfängerin Ihrer Eizellen in Kontakt
In Österreich ist die Gesetzeslage so geregelt, dass jedes durch eine Spende entstandene Kind ab dem 14. Lebensjahr Kenntnis über die Identität der Spenderin bzw. des Spenders erhalten darf. Durch einen Notariatsakt wird die Elternschaft bei Verwendung von Eizellen oder Samenzellen einer dritten Person geregelt. Dadurch hat die Spenderin bzw. der Spender dem zukünftigen Kind gegenüber weder Rechte noch Pflichten.
Wir empfehlen all unseren Spenderinnen und Spendern sowie den beteiligten Paaren eine psychotherapeutische Beratung bei unserer Psychotherapeutin in Anspruch zu nehmen. Dies dient dazu, sich der Tragweite der Spende bewusst zu werden und etwaige Konsequenzen bzw. Situationen in der Zukunft gemeinsam durchzudenken.
Eine Behandlung alleinstehender Frauen ist in Österreich gemäß dem Fortpflanzungsmedizingesetz leider verboten. Aber geben Sie die Hoffnung nicht auf. Durch unsere Zusammenarbeit mit einem europäischen Partnerzentrum ist es möglich, sich den Traum vom Wunschkind zu erfüllen.
In sehr seltenen Fällen kann ein Kinderwunsch nur erfüllt werden, wenn Embryonen gespendet werden. In diesem Fall kann man von einer Adoption sprechen, die noch vor der Schwangerschaft stattfindet. In den meisten Fällen stammen die gespendeten Embryonen von Kinderwunschpaaren, deren Behandlung erfolgreich war und die bereit sind überzählige Embryonen zu spenden.
Gemäß dem Fortpflanzungsmedizingesetz ist eine Embryonenspende in Österreich leider verboten.