Frauenpärchen dürfen einander Eizellen spenden

Wichtiger Meilenstein erreicht

Die Partnerinnenspende (auch ROPA Methode) ist in unserem Zentrum seit 2015 eine Behandlungsmöglichkeit, bei der beide Elternteile zur Schwangerschaft beitragen. Bisher war nicht klar, ob es Einschränkungen analog zur Eizellspende gibt. Die Anfrage eines Paares an das Bundesministerium Soziales und Gesundheit bestätigte nun: Frauenpärchen dürfen einander Eizellen spenden. Als erstes österreichisches Regenbogen-Kinderwunschzentrum unterstützen wir Frauen in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft seit 2015 auf ihrer Kinderwunschreise. Bisher haben wir über 500 Paare betreut – darunter auch das Promi-Pärchen Ernst. 

Erfreuliche Nachrichten für gleichgeschlechtliche Frauenpaare: Seit kurzem besteht in Österreich uneingeschränkter Zugang zur Partnerinnenspende. Das bedeutet konkret: Innerhalb der Partnerschaft kann eine Frau, gemäß § 3 Abs. 1 Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG), die Eizellen ihrer Partnerin als Spende erhalten. Die Bestätigung der Anfrage an das Bundesministerium bedeutet für diese Paare eine Erleichterung auf ihrer Kinderwunschreise: Denn bisher war nicht klar, ob bei der Partnerinnenspende die gleichen strengen Vorgaben wie bei einer Eizellenspende einer dritten Person gelten. Die Klarstellung aus dem Gesundheitsministerium zeigt auf, dass die Verwendung der Eizelle der Partnerin keiner Eizellspende entspricht.

Dass diese Partnerinnenspende nun offiziell möglich ist, freut unseren ärztlichen Leiter Univ. Prof. Dr. Andreas Obruca: „Seit 2015 führen wir die Partnerinnenspende unter Einhaltung der gesetzlichen Auflagen als Routinebehandlung durch. Den Bedarf und die vermehrte Nachfrage zu dieser Methode spüren wir seit Jahren. Als erstes Regenbogen-Kinderwunschzentrum, das sich seit Beginn für die Bedürfnisse dieser Paare einsetzt, freut es uns daher natürlich sehr, dass wir die Partnerinnenspende nun uneingeschränkt allen interessierten Frauenpaaren anbieten dürfen.“

500 Frauenpaare auf Kinderwunschreise begleitet

Die Unterstützung gleichgeschlechtlicher Paare leben wir bereits seit Jahren vor: 2015 haben wir als erstes Kinderwunschzentrum Österreichs ein Regenbogen-Kinderwunschzentrum gegründet, seit vier Jahren besteht auch eine Kooperation mit der Vienna Pride. Seit sechs Jahren werden zahlreiche erfolgreiche Kinderwunschbehandlungen bei Frauenpaaren durchgeführt – die dafür nötigen Samenspender werden dabei von unserem IVF-Labor Team eigenständig in Wien rekrutiert und getestet. Mittlerweile haben wir über 500 Paare betreut, davon konnten sich gut Zweidrittel über eine positive Schwangerschaft freuen.

 

Nachwuchs bei Familie Ernst nach Behandlung im Kinderwunschzentrum an der Wien

Unter diesen glücklichen Paaren befindet sich auch das prominente Paar Ernst. Die österreichische Singer-Songwriterin Virginia Ernst und ihre Frau Dorothea Ernst freuen sich nach einer erfolgreichen Behandlung im Kinderwunschzentrum an der Wien über die Geburt ihres Sohnes im Sommer 2021. Virginia Ernst über die Elternschaft: „Wir sind überglücklich, überwältigt von der Liebe zu unserem Kind und stolz, dass wir Eltern geworden sind. Die Möglichkeit ein Kind zu bekommen, ist leider heutzutage keine Selbstverständlichkeit. Deshalb schätzen wir das Engagement und die Arbeit des Kinderwunschzentrum an der Wien sehr.“

EU-weite Anfragen zur Behandlung

Dass eine Kinderwunschbehandlung in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften EU-weit nicht ohne weiteres möglich ist, zeigt auch ein Blick auf die Bestimmungen anderer EU-Mitgliedsländer. Vor allem in Ungarn oder Polen hat sich die Situation für diese Paare zuletzt deutlich verschlechtert. Wir erhalten zunehmend Anfragen von Frauenpaaren vor allem aus diesen Ländern und erkennen hier Handlungsbedarf: „Momentan melden sich viele gleichgeschlechtliche Paare mit Kinderwunsch vor allem aus Ungarn oder Polen. Auch wenn die Organisation naturgemäß etwas aufwendiger ist, unterstützen wir auch diese Paare bei der Erfüllung ihres Kinderwunsches. Gleichzeitig würden wir uns aber natürlich eine gerechte und zeitgemäße Regelung über alle EU-Mitgliedsstaaten wünschen“, so Prof. Dr. Obruca.