Häufige Fragen zum Notariatsakt

Alle Kinderwunschpaare, die nicht verheiratet oder verpartnert sind bzw. jene, die eine Behandlung mit Samen- oder Eizellspende benötigen, müssen bei einem/einer Notar*in einen Notariatsakt erstellen lassen.
Ihre Ansprechperson für alle Fragen zum Notariatsakt ist Frau Brigitte Gartner - Sie erreichen sie per E-Mail unter: office@kinderwunschzentrum.at

Je nach Behandlungs- und Partnerschaftsform wird in manchen Fällen die Erstellung eines Notariatsakts nötig. Der Zweck dieses Dokuments ist, dass die Lebensgemeinschaft notariell beglaubigt werden muss, wenn keine Ehe besteht. Bei der Verwendung von Spendersamen oder Spendereizellen muss selbst dann, also bei Ehe und/oder Lebensgemeinschaft ein Notariatsakt gemacht werden. Der Grund dafür ist, dass die Elternschaft genau geregelt wird und die Spender*innen von jeglichen Pflichten entbunden werden. Der Notariatsakt muss bei uns im Original oder als beglaubigte Kopie vorliegen!

Verheiratete / verpartnerte Paare benötigen einen NA bei:

  • Insemination oder IVF mit Spendersamen
  • IVF mit Spendereizellen = Eizellspende

Paare in Lebensgemeinschaft benötigen einen NA bei:

  • Insemination oder IVF
  • Insemination oder IVF mit Spendersamen
  • IVF mit Spendereizellen = Eizellspende

Wir weisen höflichst darauf hin, dass bei Fehlen dieses Notariatsaktes oder wenn er abgelaufen ist, eine Behandlung ausnahmslos nicht durchgeführt werden darf!

Heterosexuelle Paare:
Jein. Sie benötigen nur einen Notariatsakt bei einer Behandlung mit Spendereizellen oder -samenzellen. Der Grund dafür ist, dass die Elternschaft im Notariatsakt genau geregelt wird und die Spender von jeglichen Pflichten entbunden werden.

Lesbische Paare:
Ja. Sie benötigen in jedem Fall einen Notariatsakt, da Sie einen Spendersamen verwenden, die Elternschaft genau geregelt werden muss und der Spender als biologischer Vater von jeglichen Pflichten entbunden wird.

1. Notariatsakt bei der/dem Notar*in erstellen

Bitte wenden Sie sich dafür an den/die Notar*in Ihres Vertrauens. Selbstverständlich können wir Ihnen gerne einige unserer kooperierenden Notar*innen nennen, die besondere Erfahrung auf diesem Gebiet haben. Eine Liste aller Notare finden Sie hier: https://www.notar.at/de/notarsuche/

Die Notar*innen bitten um rechtzeitige Terminvereinbarung, zum Unterfertigungstermin nehmen Sie bitte Ihre Lichtbildausweise mit. Wir bitten um Beachtung, dass etwaige Titel im Ausweis angeführt sein müssen, anderenfalls benötigt der/die Notar*in ergänzend die Sponsions- oder Promotionsurkunden.


2. Notariatsakt online erstellen

Alternativ haben Sie die Möglichkeit, Ihren Notariatsakt online erstellen zu lassen! Wir arbeiten hierfür mit "notarity" zusammen - eine Webanwendung, über die Dokumente online beglaubigt bzw. Notariatsakte errichtet werden können – in enger Kooperation mit Partner-Notar*innen. "notarity" bietet notarielle Zustimmungserklärungen gemäß Fortpflanzungsmedizingesetz zu einem Preis von ab € 300.- netto (für österreichische Staatsbürger*innen) an.
Bei anderen Staatsbürgerschaften und/oder bei nicht ausreichenden Deutschkenntnissen kann ein Aufpreis fällig werden.

HIER NOTARIATSAKT ONLINE ERSTELLEN

Um Ihnen unnötige Wege zu ersparen finden Sie hier einen Auszug aus dem §8 FMedG, der die Zustimmung zur medizinisch unterstützen Fortpflanzung regelt. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Notar folgende Punkte in den Notariatsakt inkludiert.

Die Zustimmungserklärung hat folgende Angaben zu enthalten:

  • eine ausdrückliche Zustimmung zur medizinisch unterstützten Fortpflanzung
  • erforderlichenfalls die Zustimmung zur Verwendung des Samens oder der Eizellen einer dritten Person
  • Namen, Geburtstag und -ort, Staatsangehörigkeit, Wohnort der Ehegatten, eingetragenen Partner oder Lebensgefährten
  • den Zeitraum, in dem die medizinisch unterstützte Fortpflanzung vorgenommen werden darf

Im (5) wird festgehalten, dass der Notariatsakt nicht älter als zwei Jahre sein darf.

 

Alle Details finden Sie in unseren Informationsblättern zum Notariatsakt im Downloadbereich.

Der Notariatsakt ist laut Fortpflanzungsmedizingesetz für 2 Jahre gültig.

Manche Notare vergessen, den Gültigkeitszeitraum im Dokument zu erfassen - dies muss jedoch unbedingt für unsere Aufzeichnungen und den Behandlungsstart ersichtlich sein! Achten Sie bitte auch darauf, dass Ihr Notariatsakt noch gültig ist, wenn Sie zu einem späteren Versuch oder für ein 2. Kind wieder zu uns kommen!

Wichtig: Die originale Ausfertigung (bzw. jenes Dokument, das Sie vom Notar erhalten haben) bleibt im Kinderwunschzentrum an der Wien und muss laut FMedG §15, Abs. 2 und 3 in unseren Akten 30 Jahre verwahrt werden.

Zur Erstellung eines Notariatsaktes werden folgende Informationen von den Parteien benötigt:

  • Vor- und Nachnamen, Titel, Geburtsdaten, Wohnadressen, Familienstand, Staatsbürgerschaft, Telefonnummern, Lichtbildausweis
  • Leben die Parteien in einer aufrechten eheähnlichen Lebensgemeinschaft? Oder sind sie verheiratet / verpartnert? In letzterem Fall benötigt der Notar Datum und Ort der Eheschließung / Verpartnerung.
  • Sprechen die Parteien einwandfrei Deutsch, oder ist es nötig, einen gerichtlich beeideten Dolmetscher zu organisieren? (Dolmetschkosten extra!)
  • Haben die Parteien bereits Kinder? Bitte um Bekanntgabe der Namen und Geburtsdaten der Kinder, weiters, ob diese aus der Ehe/Verpartnerung/Lebensgemeinschaft zwischen den Parteien hervorgehen oder ob diese aus früheren Beziehungen stammen.
  • Wird für die medizinisch unterstützte Fortpflanzung Eigen- oder Fremdsamen verwendet?

Für den Fall, dass die Parteien keine österreichischen Staatsbürger sind, ist eine Belehrung nach dem jeweiligen ausländischen Recht erforderlich. Der Notar muss diese Informationen einzelfallbezogen in Erfahrung bringen. Diesbezüglich ist es sinnvoll, ihm diese Tatsache 4-6 Wochen vor Errichtung des Notariatsaktes bekanntzugeben.

1. Notariatsakt bei der/dem Notar*in 

Sie können ungefähr mit Kosten von 250-450 € rechnen.
Da die Kosten zwischen den einzelnen Notaren sehr stark schwanken, empfehlen wir Ihnen, sich vor Terminvereinbarung unbedingt eine Tarifauskunft erteilen zu lassen!

 

2. Online Notariatsakt 

"notarity" bietet notarielle Zustimmungserklärungen gemäß Fortpflanzungsmedizingesetz zu einem Preis ab € 300.- netto (für österreichische Staatsbürger*innen) an. 
Bei anderen Staatsbürgerschaften und/oder bei nicht ausreichenden Deutschkenntnissen kann ein Aufpreis fällig werden.